Delisting und Anlegerschutz
1. Aufl. 2022
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6. Neuregelung durch das BörseG 2018
6.1. Überblick
In Kapitel 6 soll nunmehr der Bogen zurück zum österreichischen Recht gespannt werden und die Neuregelung durch das BörseG 2018 eingehend dargestellt werden. Dabei wird zu Beginn auf die zugrundeliegende Frage nach der gesetzlichen Verortung der neuen Delisting-Regelungen zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht einzugehen sein. Der österreichische Gesetzgeber stellte grundsätzlich auf eine kapitalmarktorientierte Lösung im BörseG mit Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Elemente ab. Nach dem zu untersuchenden Spannungsfeld zwischen kapitalmarkt- sowie gesellschaftsrechtlichen Dimensionen des Regelungsstandortes gilt es die gesetzliche Differenzierung zwischen dem Widerruf von Beteiligungspapieren und Finanzinstrumenten und die daraus folgenden Wirkungen zu untersuchen. In diesem Rahmen wird versucht auf sämtliche relevante Aspekte der Neuregelung einzugehen. An dieser Stelle seien insb bereits die Berücksichtigung des Aktionärswillens und das Delisting-Angebot als gewichtige Punkte der neuen Regelung genannt. Maßgeblich für die Anleger ist des Weiteren der Verfahrensablauf, dem breiter Raum gegeben wird.
S. 1366.2. Verortung des Regelungsstandortes
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