Delisting und Anlegerschutz
1. Aufl. 2022
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4. Grundrechtliche Aspekte
4.1. Allgemein
Im Folgenden soll zusätzlich vermittels einer verfassungsrechtlichen Perspektive untersucht werden, ob der Rückzug von der Börse einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Gesellschafter darstellt. Bei erzwungenen Abfindungsfällen - etwa einem Squeeze-out - sind die Grundrechte der Ausgeschiedenen oder von einer Strukturmaßnahme entgegen ihrem Willen Betroffener zu berücksichtigen. Abgesehen vom Eigentumsgrundrecht (Art 5 StGG, Art 1 1. ZPEMRK), gilt es in diesen Fällen va auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art 2 StGG, Art 7 B-VG) S. 70sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Art 6 EMRK) zu achten. Während die Entrechtung der Aktionäre in den 70er Jahren - insb in Deutschland - mit Blick auf das Mitbestimmungsrecht diskutiert wurde, geht es heute vorwiegend um die Gewährleistung eines Mindestschutzes für die (Minderheits-)Aktionäre gegenüber den Leitungsorganen sowie einem möglichen Mehrheitsgesellschafter. Der Einfluss der Grundrechte auf gesellschaftsrechtliche Fragestellungen hat - insb unter dem Aspekt des Eigentumsschutzes - zugenommen, da das Gesellschaftsrecht einzelnen Gesellschaftern zunehmend einen Eingriff in Vermögenspositionen anderer Gesellschafter ermöglicht.
Es steht kein...