Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
1. Aufl. 2014
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28. Besonderheiten bei Kapitalanlagegesellschaften
28.1. Maßgebliche Gesetze
Aufgabe von Kapitalanlagegesellschaten ist die Verwaltung von Investmentfonds. Die Verwaltung von Investmentfonds ist ein nach § 1 Abs 1 Z 13 BWG konzessionspflichtiges Bankgeschäft.
S. 171Zusätzlich zu dem für Investmentfonds maßgeblichen Investmentfondsgesetz (InvFG), dem Gesetz für Alternative Investmentfondsmanager (AIFMG) und dem Bankwesengesetz (BWG) enthalten insbesondere auch das Kapitalmarktgesetz (KMG) sowie das Börsegesetz (BörseG) wesentliche Bestimmungen für Kapitalanlagegesellschaften. Österreichische Kapitalanlagegesellschaften unterliegen - ebenso wie Kreditinstitute - der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sowie jener der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).
28.2. Einzelheiten zum Aufsichtsrat in Kapitalanlagegesellschaften
In Kapitalanlagegesellschaften muss jedenfalls ein Aufsichtsrat vorhanden sein.
Die Qualifikationsanforderungen entsprechen im Grunde jenen von Aufsichtsräten in Kreditinstituten (Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsräte → Kapitel 3.). Sie richten sich nach allgemeinen (gesellschaftsrechtlichen) Voraussetzungen sowie nach dem Fit & Proper-Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (Fit & Proper-Test → Kapitel 2.9.).
Das Anfor...