Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
1. Aufl. 2014
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S. 332. Sonderregelungen für Kreditinstitute
2.1. Bankgeschäfte und Grundlagen
Kreditinstitute sind Unternehmen, die zur gewerblichen Ausübung von gesetzlich definierten Bankgeschäften berechtigt sind. Sie werden auch Banken genannt. Bankgeschäfte sind insbesondere das Einlagengeschäft, das Girogeschäft, das Kreditgeschäft, das Emissionsgeschäft, das Investmentgeschäft, sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit in Österreich stehen.
Die für Kreditinstitute wesentlichsten Vorschriften sind im Bankwesengesetz (BWG) enthalten. Dazu gehören die Definition von konzessionspflichtigen Bankdienstleistungen, die Voraussetzung für die Konzessionserteilung, Liquiditätsvorschriften sowie Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und dem Bankgeheimnis.
2.2. Rechtsform & Konzession von Kreditinstituten
Kreditinstitute bedürfen einer aufrechten Konzession der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Eine solche können sie nur erlangen, wenn sie ihren Sitz und die Hauptverwaltung im Inland haben und in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft), einer Genossenschaft oder Sparkasse gegründet werden (Rechtsformen m...