Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
1. Aufl. 2014
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S. 151. Rechtsformen mit Aufsichtsräten
1.1. Die Aktiengesellschaft
1.1.1. Allgemeines
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren primäre Rechtsgrundlage das Aktiengesetz (AktG) ist.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien unterteilt. Jede Aktie repräsentiert einen gewissen Betrag. Zusammen ergeben diese Beträge die Höhe des Grundkapitals, welches in der Aktiengesellschaft zumindest EUR 70.000 betragen muss. Mit Ausnahme von börsenotierten Aktiengesellschaften muss die Aktiengesellschaft Namensaktien (und keine Inhaberaktien) ausstellen. Namensaktien tragen den Namen des jeweiligen Aktionärs, der auch im verpflichtend zu führenden Aktienbuch (§ 61 AktG) einzutragen ist. Demgegenüber ist bei Inhaberaktien die Identität des Aktionärs schwerer zu ermitteln.
Im Gegensatz zu - hier nicht näher behandelten - Personengesellschaften haften die Aktionäre nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen, sondern nur bis zu diesem gewissen - im Vorhinein bestimmten - Anteil am Grundkapital. Ihre Haftung ist beschränkt.
Während Nennbeträge der Aktien und Grundkapital in der Satzung der Aktiengesellschaft fest verankerte Bestandteile sind, müssen hiervon variabler Kurswert und variables Gesellschaftsve...