Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit (§ 7 VKrG)
1. Aufl. 2013
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S. 167§ 6. Sanktionen
350
Das folgende Kapitel untersucht die an Verstöße gegen § 7 Abs 1 und 2 VKrG anknüpfenden Sanktionen und geht auf verwaltungsstrafrechtliche, insb aber auf in Betracht kommende zivilrechtliche Konsequenzen ein. Dem ist ein Exkurs ins Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG) vorangestellt, der zeigt, wie weit zivilrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen Kreditfähigkeitsprüfungen reichen können.
I. Exkurs: Die Bonitätsprüfungspflicht nach dem Schweizer § 28 KKG
1. Abschnitt 5 des KKG zur Kreditfähigkeitsprüfung
351
Das Schweizer Verbraucherkreditrecht wurde durch das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom umfassend neu geregelt und befindet sich seit in Geltung. Erfasst sind alle Konsumkredite über einen Betrag zwischen 500 und 80.000 Schweizer Franken mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten. Das Gesetz findet außerdem auf Zahlungsaufschübe und Überziehungskredite Anwendung (Art 1, 7). Es ist in zehn Abschnitte gegliedert, wobei die Kernbestimmungen in den Abschnitten 3 (Art 9-16), 4 (Art 17-21) und 5 (Art 22-32) liegen. Der 3. Abschnitt positiviert Form- und Inhaltsvorgaben für die unterschiedlichen Konsumkreditverträge, der 4. Abschnitt die Rechte und Pflichten der Ver...