Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit (§ 7 VKrG)
1. Aufl. 2013
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S. 62§ 4. Deutsche Rechtslage
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Dieses Kapitel behandelt in einem Exkurs die Neuerungen des deutschen Verbraucherkreditrechts durch Implementierung der VKr-RL 2008, insb des Art 8. Zum einen soll untersucht werden, ob sich aus den deutschen Umsetzungsbestimmungen Erkenntnisse für die österreichische Rechtslage gewinnen lassen, zum anderen wird zu ausgewählten Problemen des deutschen Verbraucherkreditrechts Stellung bezogen.
I. Bisherige Rechtslage in Deutschland
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Das deutsche Verbraucherdarlehensrecht ist seit in den §§ 491 ff BGB geregelt. Bis zur Umsetzung der VKr-RL 2008 waren dort neben dem Anwendungsbereich der Bestimmungen (§ 491), Formvorschriften (§§ 492, 494), ein Widerrufsrecht (§ 495), eine Regelung über Verzugszinsen (§ 497), das Pendant zum österreichischen Terminsverlust (§ 498) uam geregelt. Eine Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bestand bei Verbraucherdarlehen bislang nicht; der Kunde hatte sein Leistungsvermögen eigenverantwortlich zu beurteilen.
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Schon bisher normierte jedoch das dKWG in den §§ 18 und 25adKWG Bonitätsprüfungspflichten von Instituten iSd § 1 Abs 1b dKWG.Nach § 18 dKWG aF, der sich bis zur Umsetzung der VKr-RL 2008 in Geltung befand und nun in § 18 A...