Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit (§ 7 VKrG)
1. Aufl. 2013
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S. 36§ 2. Bisherige Rechtslage
79
Der folgende Abschnitt bietet einen Überblick über die Rechtslage vor Umsetzung der VKr-RL 2008 in Österreich. Es werden einschlägige Bestimmungen aus dem Bankvertragsrecht, aber auch Prüfpflichten aus anderen Rechtsgebieten herangezogen, um - bei Vergleichbarkeit der Regelungen mit Art 8 VKr-RL 2008 - Erkenntnisse für den weiteren Gang der Untersuchung zu gewinnen. Voraussetzung dafür hat in erster Linie ein gleichartiger Schutzzweck - Information und Warnung des Verbrauchers bei Kreditunwürdigkeit - zu sein.
I. BWG
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Nach alter Rechtslage enthielten die §§ 33 ff BWG zwar Regelungen über Verbraucherkreditverträge; diese normierten jedoch nur Informationspflichten des Kreditgebers bei Kreditverträgen, Girokontoverträgen, Preisaushang und Werbung. Zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung des Verbrauchers wurde der Kreditgeber an dieser Stelle nicht verpflichtet. All jene Bestimmungen, die sich auf Verbraucherkredite bezogen, hob man im Zuge der Umsetzung der VKr-RL 2008 auf und regelte sie neu.
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Im Zusammenhang mit der neuen Bonitätsprüfungspflicht ist jedoch eine andere, weiterhin in Geltung befindliche Bestimmung, nämlich § 39 BWG, zu erwähnen, die Geschäftsleiter eines Kreditinstituts zur S...