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ASoK 5, Mai 2024, Seite 200

Mitversicherung für Familienangehörige besteht ex lege – Abmeldung nicht möglich

Ra 2021/08/0121.

Die Mitversicherung von Angehörigen stellt einen Anspruch der Versicherten dar, der bei Erfüllung der gesetzlich normierten Voraussetzungen (vor allem darf der Angehörige nicht selbst kraft Gesetzes krankenversichert sein) ex lege eintritt. Seit 2001 hat der Versicherte diesbezüglich einen Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 % der Beitragsgrundlage zu entrichten, wenn nicht eine der weitreichenden Ausnahmen (insbesondere betreffend Kinder und Angehörige, die sich der Erziehung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder widmen bzw gewidmet haben) greift.

Für den Anspruch auf Mitversicherung bedarf es daher einerseits keines Antrags oder einer Meldung beim zuständigen Krankenversicherungsträger. Andererseits ist er auch keiner etwaigen Willenserklärung des Versicherten gegenüber der ÖGK zugänglich, sodass es nicht möglich...

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