Einkommensteuergesetz
2018
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§ 4c EStG — Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung
Literatur:
Zirngast, Neuerungen beim Spendenabzug durch das AbgÄG 2016 und das Innovationsstiftungsgesetz, SWK 2017, 540. Siehe weiters Literatur zu § 4a und § 4b.
Kommentar
Übersicht
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1. | Wesen, Ziele und Finanzierung der Innovationsstiftung für Bildung | ||
2. | Abgrenzung zu Zuwendungen gemäß § 4a und § 4b | ||
3. | Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit | ||
a) | Freigebigkeit der Zuwendung | ||
b) | Art und Herkunft der Mittel der Zuwendung | ||
c) | Verwendungszweck der Zuwendung | ||
d) | Höchstausmaß der Abzugsfähigkeit der Zuwendung | ||
4. | Zuschlag zur Körperschaftsteuer (Abs 2) |
1. Wesen, Ziele und Finanzierung der Innovationsstiftung für Bildung
1
Neben Zuwendungen iSd § 4a und 4b sind auch solche an die „Innovationsstiftung für Bildung“ abzugsfähig, Deren Zweck ist die Förderung von Innovation im Bildungsbereich (§ 1 Abs 1 Innovationsstiftung-Bildung-Gesetzes [ISBG, BGBl I 28/2017; Inkrafttreten: ]).
2
Die Stiftung hat eigene Rechtspersönlichkeit und gilt gemäß § 2 ISBG ex lege als gemeinnützig iSd § 34 ff BAO, sodass den Abgabenbehörden insoweit keine Beurteilungskompetenz zukommt. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz al...