Einkommensteuergesetz
2018
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§ 4c EStG — Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung
Literatur:
Zirngast, Neuerungen beim Spendenabzug durch das AbgÄG 2016 und das Innovationsstiftungsgesetz, SWK 2017, 540. Siehe weiters Literatur zu § 4a und § 4b.
Kommentar
Übersicht
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Gliederung:
| |||
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1. | Wesen, Ziele und Finanzierung der Innovationsstiftung für Bildung | ||
2. | Abgrenzung zu Zuwendungen gemäß § 4a und § 4b | ||
3. | Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit | ||
a) | Freigebigkeit der Zuwendung | ||
b) | Art und Herkunft der Mittel der Zuwendung | ||
c) | Verwendungszweck der Zuwendung | ||
d) | Höchstausmaß der Abzugsfähigkeit der Zuwendung | ||
4. | Zuschlag zur Körperschaftsteuer (Abs 2) |
1. Wesen, Ziele und Finanzierung der Innovationsstiftung für Bildung
Neben Zuwendungen iSd §§ 4a und 4b sind auch solche an die „Innovationsstiftung für Bildung“ abzugsfähig, Deren Zweck ist die Förderung von Innovation im Bildungsbereich (§ 1 Abs 1 Innovationsstiftung-Bildung-Gesetzes [ISBG, BGBl I 28/2017; Inkrafttreten: ]).
Die Stiftung hat eigene Rechtspersönlichkeit und gilt gemäß § 2 ISBG ex lege als gemeinnützig iSd §§ 34 ff BAO, sodass den Abgabenbehörden insoweit keine Beurteilungskompetenz zukommt. Die Stiftung soll einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveau...