Einkommensteuergesetz
2017
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§ 69 ESTG — Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen
Aktuelle Hinweise
(19. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz (BGBl I 2017/30)
§ 69 Abs 2 erster Satz lautet:
„Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und e, bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG und bei ...