Einkommensteuergesetz
2017
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§ 62 ESTG — Berücksichtigung besonderer Verhältnisse
Aktuelle Hinweise
(19. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
In § 62 wird folgende Z 9 eingefügt:
„9. ein gemäß § 103 Abs. 1a gewährter Zuzugsfreibetrag,“ In-Kraft-Treten:
§ 62 Z 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/117 tritt mit 31. Dezember 2016 in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 1352 BlgNR XXV. ...