Einkommensteuergesetz
2017
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§ 46 ESTG — Abschlusszahlungen
Aktuelle Hinweise
(16. Lieferung, Stand )
Änderung durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012; BGBl I 2012/22)
In § 46 Abs 1 erhält die bisherige Z 2 die Bezeichnung „3.“ und es wird folgende Z 2 eingefügt:
„2. die besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 und die Immobilienertragsteuer gemäß § 30b Abs. 1, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfällt,“
In-Kraft-Treten:
§ 46 Abs 1 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl I 2012/22, ist erstmalig bei de...