Einkommensteuergesetz
2017
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§ 41 ESTG — Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
Aktuelle Hinweise
(19. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
§ 41 wird wie folgt geändert:
a) In Abs 1 Z 4 wird nach dem Verweis auf § 63 Abs 1 die Wortfolge „oder ein Freibetrag gemäß § 103 Abs. 1a“ eingefügt.
b) In Abs 2 Z 2 lit a wird im letzten Teilstrich nach dem Verweis auf „§ 18 Abs. 8“ der Verweis samt Satzzeichen „§ 35 Abs. 8“ eingefügt.
In-Kraft-Treten:
§ 41 Abs 1 Z 4 in der F...