Einkommensteuergesetz
2017
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§ 35 ESTG — Behinderte
Aktuelle Hinweise
(16. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 2012/112)
In § 35 Abs 1 dritter Teilstrich wird die Wortfolge „(Ehe-)Partners ( § 106 Abs. 3), wenn dieser“ durch die Wortfolge „(Ehe-)Partners, wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 35 Abs 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2012/112, ist anzuwenden, wenn
– die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013
– die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 1960 BlgNR XXIV. GP):
Es wird ein Redaktionsversehen berichtigt. Mit der Änderung soll klargestellt werden, dass behindertenbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nur für jene (Ehe-)Partner geltend gemacht werden kann, für die auch vor Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages ohne Kinder di...