Einkommensteuergesetz
2017
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§ 30 ESTG — Private Grundstücksveräußerungen
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)
§ 30 wird wie folgt geändert:
a) In Abs 2 Z 1 lit a wird nach der Wortfolge „ab der Anschaffung“ die Wortfolge „oder Herstellung (Fertigstellung)“ eingefügt.
b) In Abs 4 Z 1 lautet der letzte Satz:
„Dies gilt auch für eine in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehend...