Einkommensteuergesetz
2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 28 ESTG — Vermietung und Verpachtung
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
In § 28 Abs 2 wird jeweils die Wortfolge „zehn Jahre“ durch die Wortfolge „fünfzehn Jahre“ sowie jeweils das Wort „Zehntelbeträge“ durch das Wort „Fünfzehntelbeträge“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 28 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 ist erstmalig auf Ausgaben für Instandsetzungen und Instandhaltungen anzuwend...