Einkommensteuergesetz
2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 27a ESTG — Besonderer Steuersatz und Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 27a wird wie folgt geändert:
a) Abs 1 lautet:
„(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen
1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. ...