Einkommensteuergesetz
2017
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§ 22 ESTG — Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 2)
Aktuelle Hinweise
(19. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
§ 22 wird wie folgt geändert:
a) In Z 1 lit a werden folgende beide Sätze angefügt:
„Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind. Stipendien, die jährlich insgesamt nicht höher sind als die...