Einkommensteuergesetz
2017
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§ 18 ESTG — Sonderausgaben
Aktuelle Hinweise
(19. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
§ 18 wird wie folgt geändert:
a) In Abs 6 lautet der erste Teilstrich:
„– wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sind und“
b) Abs 7 entfällt.
c) In Abs 8 wird nach Z ...