Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 15 ESTG — Einnahmen

Mayr/ Hayden

Verordnung

Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (BGBl II 2001/416, zuletzt geändert durch BGBl II 2015/395)

Zu § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, wird verordnet:

Wert der vollen freien Station

§ 1. (1) Der Wert der vollen freien Station beträgt 196,20 Euro monatlich. In diesen Werten sind enthalten:

– Die Wohnung (ohne Beheizung und Beleuchtung) mit einem Zehntel,

– die Beheizung und Beleuchtung mit einem Zehntel,

– das erste und zweite Frühstück mit je einem Zehntel,

– das Mittagessen mit drei Zehntel,

– die Jause mit einem Zehntel,

– das Abendessen mit zwei Zehntel.

(2) Wird die volle freie Station nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch seinen Familienangehörigen gewährt, so erhöhen sich die genannten Beträge

– für den Ehegatten (Lebensgefährten) um 80%,

– für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um 30%,

– für jedes nicht volljährige Kind im Alter von mehr als sechs Jahren um 40% und

– für jedes volljährige Kind sowie jede andere im Haushalt des Arbeitnehmers lebende Person, sofern der Arbeitgeber die volle freie Station gewährt, um 80%.

(3) Werden im Zusammenhang mit der Gewährung der vollen freien Station Kostenersätze durch den Arbeitnehmer geleistet...

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.