Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 10 ESTG — Gewinnfreibetrag

Heinrich

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

In § 10 Abs 1 Z 1 zweiter Teilstrich wird die Wortfolge „der besondere Steuersatz des § 27a Abs. 1“ durch die Wortfolge „ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 10 Abs 1 Z 1 zweiter Teilstrich in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/118 ist ab dem anzuwenden.

Bei Steuerpflichtigen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist bei Veräußerungen oder sonstigen Realisierungen von Wirtschaftsgütern und Derivaten vor dem noch § 27a Abs 1 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl I 2015/118 anzuwenden (§ 124b Z 281).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 684 BlgNR XXV. GP):

Aufgrund der Einführung unterschiedlicher KESt-Sätze für Einkünfte aus Bankeinlagen einerseits und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen andererseits, sollen jene Verweise, die sich derzeit auf „den besonderen Steuersatz“ des § 27a Abs 1 beziehen, sprachlich angepasst und künftig auf einen der beiden besonderen Steuersätze – 25% oder 27,5% – bezogen werden.

Diese Änderungen tr...

Einkommensteuergesetz

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