Einkommensteuergesetz
2017
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ANHANG II zu § 93
Aktuelle Hinweise
(15. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011; BGBl I 2010/111)
§ 40 Abs 1 bis 3 ImmoInvFG lautet
„(1) Gewinne gemäß § 14 gelten mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer ( § 14 zweiter Satz) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet (ausschüttungsgleiche Erträge). Wird die Auszahlung der Kapitalertragsteuer nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgenommen, gelten die nicht ...