Einkommensteuergesetz
2017
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ANHANG I zu § 93
Aktuelle Hinweise
(15. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011; BGBl I 2010/111)
§ 40 InvFG lautet
„§ 40. (1) Die ausgeschütteten Erträge aus Einkünften im Sinne des § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen eines Kapitalanlagefonds sind beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Ergibt sich aus den Einkünften im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 nach Abzug der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen ein Verlust, ist dieser mit anderen Einkünften des Fonds ...