Einkommensteuergesetz
2017
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§ 115 ESTG — Vorzeitige Abschreibung
(1) Bei Wirtschaftsgütern, die bis zum Schluß des letzten vor dem abgelaufenen Wirtschaftsjahres nach § 8 Abs. 4 EStG 1972,§ 38 Abs. 1 des Stadterneuerungsgesetzes, Art. IV des Bundesgesetzes über die Änderung mietrechtlicher Vorschriften und über Mietzinsbeihilfen, BGBl. Nr. 409/1974, und § 19 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes noch nicht zur Gänze vorzeitig abgeschrieben worden sind, sind die restlichen Abschreibungen der bis zum Schluß dieses Wirtschaftsjahres angefallenen Anschaffungs-, Herstellungs- oder ...