Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 3 ESTG — Steuerbefreiungen

Mayr/ Hayden

Aktuelle Hinweise

(19. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch BGBl I 2016/53

§ 3 Abs 1 Z 5 lit b lautet:

„b) Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, der Familienzeitbonus nach dem FamZeitbG, BGBl I Nr. 53/2016, sowie das Pflegekarenzgeld“

In-Kraft-Treten:

§ 3 Abs 1 Z 5 lit b in der Fassung des BGBl I 2016/53 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 308).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1110 BlgNR XXV. GP):

Die Einführung des Familienzeitbonus und die neuen Leistungen im KBGG sollen steuerfrei sein, dazu müssen Änderungen im Steuerrecht erfolgen.

2. Änderung durch das EU-Abgabenänderungsgesetze 2016 (EU-AbgÄG 2016; BGBl I 2016/77)

In § 3 Abs 1 Z 11 wird der bisherige Text zu lit b und es wird folgende lit a eingefügt:

„a) Einkünfte, die Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs. 2 ASVG beziehen, nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

– Die Aushilfskraft steht nicht bereits in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber und unterliegt daneben aufgrund einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit einer Vollversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung oder vergleichbaren geset...

Einkommensteuergesetz

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