Einkommensteuergesetz
2017
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§ 108g ESTG — Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015; BGBl I 2015/163)
In § 108g Abs 5 wird im vierten Satz die Wortfolge „25%“ durch die Wortfolge „27,5%“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108g Abs 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/163 ist ab dem 1. Jänner 2016 anzuwenden (§ 124b Z 307).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 896 BlgNR XXV. GP):
Aufgrund ...