Einkommensteuergesetz
2017
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§ 105 ESTG — Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen
Erlässe im Amtsblatt: LStR 2002 Rz 1244f.
Kommentar
Übersicht
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1. | Allgemeines | 1 – 5 | |
Zweck des
Freibetrages | |||
Höhe | |||
Freibetrag bei einem
Ehegatten als Alleinverdiener | |||
Amtsbescheinigungen,
Opferausweise nach dem OpferfürsorgeG | |||
beschränkte, unbeschränkte
Steuerpflicht | |||
2. | Berücksichtigung des
Freibetrages |
Zweck des Freibetrages
1
Der Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen gilt die speziellen Nachteile ab, die ein Stpfl durch eine politische Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 erlitten hat. Körperliche Nachteile werden durch den Freibet...