Einkommensteuergesetz
2017
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§ 103 ESTG — Zuzugsbegünstigung
Aktuelle Hinweise
(19. Lieferung, Stand )
1. Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)
In § 103 Abs 2 wird die Wortfolge „und Abs. 1a sind“ durch „ist“ ersetzt und folgender zweiter Satz angefügt:
„Für Abs. 1a ist eine Frist von fünf Jahren maßgeblich.“
In-Kraft-Treten:
§ 103 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/117 ist erstmalig auf Zuzüge ab anzuwenden (§ 124b Z ...