Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 95 ESTG — Schuldner und Abzugsverpflichteter

Kirchmayr

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014; BGBl I 2014/105)

In § 95 Abs 3 Z 2 zweiter Satz wird nach der Wortfolge „die anteiligen Kapitalerträge“ die Wortfolge „im Rahmen der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen als Stückzinsen“ eingefügt.

In-Kraft-Treten:

§ 95 Abs 3 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2014/105 tritt mit in Kraft (Tag nach Kundmachung des BGBl).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 360 BlgNR XXV. GP):

Durch diese Änderung soll klargestellt werden, dass bei Eintritt von Umständen, die die KESt-Abzugspflicht beenden oder begründen, ebenso wie bei einer Depotentnahme oder beim Wegzug gemäß § 27 Abs 6 Z 1 lit a und b, die anteiligen Kapitalerträge bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der genannten Umstände als Stückzinsen im Rahmen der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen oder aus Derivaten als zugeflossen gelten.

2. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

§ 95 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 Z 1 lit a wird nach der Wortfolge „aus sonstigen Forderu...

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.