Einkommensteuergesetz
2017
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§ 94a ESTG
Aktuelle Hinweise
(13. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 (BudBG 2009; BGBl I 2009/52)
In § 94a Abs 1 lauten die Z 1 und 2:
„1. Der zum Abzug Verpflichtete ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Tochtergesellschaft), an deren Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital eine unter die Z 3 fallende Muttergesellschaft nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar zu mindestens einem Z...