Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 94 ESTG — Ausnahmen von der Abzugspflicht

Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn

Aktuelle Hinweise

(19. Lieferung, Stand )

1. Änderung durch das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016; BGBl I 2016/77)

In § 94 Z 13 entfällt der Schlussteil.

In-Kraft-Treten:

§ 94 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/77 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 309).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1190 BlgNR XXV. GP):

Die Befreiungsbestimmung in § 94 Z 13 soll an die Änderungen bei der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen angepasst werden. Da künftig keine Anknüpfung an das EU-Quellensteuergesetz mehr erfolgt, kann der Schlussteil entfallen.

2. Änderung durch Innovationsstiftungsgesetz (ISG; BGBl I 2017/28)

In § 94 Z 6 lit e wird der Verweis „§ 4b“ durch den Verweis „§ 4b oder § 4c“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 94 Z 6 lit e in der Fassung des Innovationstiftungsgesetzes, BGBl I 2017/28, tritt mit in Kraft (§ 124b Z 321).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 1350 BlgNR XXV. GP):

Aufgrund ihrer Einrichtung durch Art 1 der vorliegenden Regierungsvorlage sowie darüber hinaus die ausdrückliche Klarstellung in Art 1 § 17 Abs 1 der vorliegenden Regierung...

Einkommensteuergesetz

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