Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 91 ESTG — Arbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz

Doralt

Kommentar

Übersicht

Tabelle in neuem Fenster öffnen
kein Wohnsitz, kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
1
beschränkt Steuerpflichtige

1

Hat der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz im Inland, dann tritt an die Stelle des Wohnsitzes der gewöhnliche Aufenthalt; besteht im Inland auch kein gewöhnlicher Aufenthalt, ist aber dennoch unbeschränkte Steuerpflicht nach § 26 BAO gegeben (Sechsmonatsfrist), dann ist die Betriebsstätte ( § 81) maßgeblich, die auch für den Lohnsteuerabzug zuständig ist.

2

Bei beschränkt Steuerpflichtigen ( § 70) ist ebenfalls das FA der Betriebsstätte maßgeblich.

3

§ 91 bezieht sich auf „diesen Abschnitt“, das ist nach der Systematik des Gesetzes der gesamte 9. und damit letzte Abschnitt, der nicht nur den Abzug vom Arbeitslohn regelt, sondern auch eine allfällige Veranlagung.

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.