Einkommensteuergesetz
2017
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§ 91 ESTG — Arbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz
Kommentar
Übersicht
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1
Hat der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz im Inland, dann tritt an die Stelle des Wohnsitzes der gewöhnliche Aufenthalt; besteht im Inland auch kein gewöhnlicher Aufenthalt, ist aber dennoch unbeschränkte Steuerpflicht nach § 26 BAO gegeben (Sechsmonatsfrist), dann ist die Betriebsstätte ( § 81) maßgeblich, die auch für den Lohnsteuerabzug zuständig ist.
2
Bei beschränkt Steuerpflichtigen ( § 70) ist ebenfalls d...