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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 89 ESTG — Mitwirkung von Versicherungsträgern und Abgabenbehörden

Doralt

Aktuelle Hinweise

(19. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016; BGBl I 2016/117)

In § 89 Abs 6 wird im zweiten Satz die Wortfolge „pro Arbeitgeber“ durch die Wortfolge „pro versicherter Person“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 89 Abs 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2016/117 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 318).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu ...

Einkommensteuergesetz

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