Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

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Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 83 ESTG — Steuerschuldner

Doralt

Kommentar

Übersicht

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1.
Steuerschuld ohne Haftung
1 – 5
Lohnsteuerhaftung
Nachholwirkung der Veranlagung
2.
Haftung des Arbeitnehmers
6 – 8
Inanspruchnahme des Arbeitnehmers
6
Nachforderungsverfahren
3.
Vorsätzliche Lohnsteuerverkürzung im Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber
9
4.
Inkrafttreten der Haftung nach Abs 3

Lohnsteuerhaftung

1

Der Arbeitnehmer ist zwar Steuerschuldner, doch kann die Abgabenbehörde ihn grundsätzlich nicht für die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer in Anspruch nehmen (zu den Ausnahmen siehe unten Tz 6). Der Arbeitnehmer haftet auch nicht subsidiär; daher kann er auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht abführt. Auch wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht abführt, haftet er nicht, ausgenommen der Arbeitnehmer haftet etwa als Organ iS des § 9 BAO oder er hat Beihilfe zur Abgabenhinterziehung zu verantworten (§ 11 BAO). Zur Haftung des Arbeitnehmers für eine vorsätzliche Lohnsteuerverkürzung im Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber siehe unten Tz 9.

2

Der Arbeitnehmer haftet gegenüber dem Finanzamt für die Lohnsteuer auch dann nicht, we...

Einkommensteuergesetz

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