Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 19. Ergänzungslieferung

2017

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doralt/ Kirchmayr/ Mayr/ Zorn/Sabine Kirchmayr/Gunter Mayr/Nikolaus Zorn/Werner Doralt - Einkommensteuergesetz

§ 82a ESTG — Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen

Doralt

Kommentar

Übersicht

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Allgemeines
1 – 5
EB zur Regierungsvorlage
In-Kraft-Treten
5

EB zur Regierungsvorlage

1

Nach Einführung der Reverse Charge Regelung im Baugewerbe war sukzessive eine Verlagerung von Betrugsszenarien im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Subunternehmen von der Umsatzsteuer hin zu den Lohnabgaben erkennbar. Die Sozialversicherung hat in § 67a ff ASVG mit der Einführung einer Haftung für Sozialversicherungsbeiträge bei der Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen reagiert. Mit der Einführung einer analogen Haftung auch für vom Finanzamt einzuhebende lohnabhängige Abgaben (Lohnsteuer, DB, DZ) soll nunmehr das bei derartigen Konstellationen verbleibende Risiko der Nichtabfuhr der Lohnsteuer unterbunden werden.

2

Die Bestimmung des § 82a knüpft dabei im Wesentlichen an die Bestimmungen der §§ 67a ff ASVG an. Sie umfasst bei der Weitergabe von zu erbringenden Bauleistungen eine Haftung des Auftrag gebenden Unternehmens für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben des beauftragten Unternehmens bis zur Höhe von 5 % des Werklohnes. Die Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, dass beim beauftragten Unternehmen erfolglo...

Einkommensteuergesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.