Einkommensteuergesetz
2017
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§ 81 ESTG — Betriebsstätte
Aktuelle Hinweise
(14. Lieferung, Stand )
Änderung durch BGBl I 2010/9
In § 81 Abs 2 wird die Wortfolge „gemäß § 57 der Bundesabgabenordnung“ ersatzlos gestrichen.
In-Kraft-Treten:
§ 81 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2010/9 tritt am (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (477 BlgNR XXIV. GP):
Der Entfall der Verweise auf die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung soll dem Umstand Rechnung ...