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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 18. Ergänzungslieferung

2016

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn - Einkommensteuergesetz

§ 124 ESTG — Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen

Doralt

Aktuelle Hinweise

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)

1. In § 124 wird der Verweis auf „§ 18b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der jeweils geltenden Fassung.“ durch den Verweis auf „§ 253 des VAG 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“ ersetzt.

2. In § 124 Z 2 wird der Verweis auf „§ 18i des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „§ 96 des VAG 2016“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 124 in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV...

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