Einkommensteuergesetz
2016
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§ 108h ESTG — Einrichtungen der Zukunftsvorsorge
Aktuelle Hinweise
(18. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)
In § 108h Abs 3 wird der Verweis auf „§ 18b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der jeweils geltenden Fassung.“ durch den Verweis auf „§ 253 des VAG 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 108h Abs 3 in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):
Anpassung von Verweisen.
(17. Lieferung, Stand )
Änderung durch BGBl I 2013/156
1. §...