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Das Fruchtgenussrecht als Steuerfalle?
Ein VwGH-Erkenntnis „auf tönernen Füßen“
Das Fruchtgenussrecht basiert auf den mehr als 200 Jahre alten zivilrechtlichen Bestimmungen des ABGB in nahezu unveränderter Form. Die enorm beratungsintensive Umsetzung des – ohne Zweifel wichtigen – Instruments bei Übertragung von Immobilien ist derzeit steuerrechtlich in Diskussion.
1. Ausgangslage
Die Komplexität der Regelungen zum Fruchtgenussrecht im Zivilrecht wird nur durch die derzeit gültigen steuerrechtlichen Bestimmungen übertroffen. Diese beruhen auf Richtlinien und Rechtsmeinungen der Finanzverwaltung, welche über viele Jahre entstanden sind. Mittlerweile sind Berater gefordert, bei einer steuerrechtlichen Auskunft zum Instrument des Fruchtgenussrechts nicht nur die ertragsteuer- bzw umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen darzustellen, sondern auch über mögliche grunderwerbsteuer- bzw gebührenrechtliche Folgen aufzuklären.
Inwiefern diese, seit vielen Jahren geltenden, Richtlinien und Rechtsmeinungen nun auch vor dem Höchstgericht haltbar sind, wird sich demnächst weisen. So steht die, derzeit beim VwGH vorliegende Rechtsfrage, ob eine (nachträglich vereinbarte) Zahlung für Substanzabgeltung bei einem Vorbehaltsfruchtgenussrecht zum Werbungskostenabzug berechtigt, „auf tönern...