Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
5. Aufl. 2024
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S. 2486. Lohnsteuer und Sozialversicherung
Selbstverständlich wird auch ein Unternehmer, der eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, Mitarbeiter beschäftigen. In der folgenden knappen Darstellung soll ein Überblick über die Kosten und mögliche Gestaltungen gegeben werden.
6.1. Allgemeines
Bei Beschäftigung eines Mitarbeiters fallen grundsätzlich folgende Kosten an:
Bruttomonatsgehalt – 14-mal jährlich
Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
Dienstgeberbeitrag und -zuschlag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB: 3,7 %, DZ: 0,34 % – 0,42 % je nach Bundesland)
Kommunalsteuer (KommSt: 3 %) und Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer in Wien, für jeden Dienstnehmer pro angefangene Woche € 2)
Beiträge an die betriebliche Vorsorgekasse (1,53 %)
Diese Ausgaben entstehen auch in den so genannten „Nichtleistungszeiten“, das heißt während der Feiertage, dem gesetzlichen Urlaub oder im Krankenstand.
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1) | Durchschnittswert für Beispielannahme |
Abb 37: Was kostet ein Mitarbeiter? (Werte 2024)
Für eine überschlagsmäßige Kalkulation der Personalkosten wird das Bruttomonatsgehalt unter Berücksichtigung des 13. und 14. Gehalts plus Lohnnebenkosten mit dem Faktor 1,51 multipliziert:
Bruttomonatsgehalt × 1,51
S. 249Zusätzlich ...