Praxishandbuch Alternative Investmentfonds
1. Aufl. 2024
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1. Auslagerungsbestimmungen für AIFM in Österreich
Der vorliegende Beitrag stellt eine Zusammenfassung und Würdigung der wesentlichen Auslagerungsbestimmungen für AIFM in Österreich dar.
Die gesetzliche Regelung zur Übertragung von den Aufgaben bzw Funktionen des AIFM findet sich in § 18 AIFMG, der die Bestimmungen von Artikel 20 AIFMD nahezu wortgleich in österreichisches Recht übernimmt. Die AIFM-DelVO konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen in den Artikeln 75 bis 82. Für die Übertragung der Bewertung der Vermögensgegenstände des AIF an Dritte, die Bestellung eines externen Bewerters, ist zusätzlich § 17 Abs 5 bis 10 AIFMG einzuhalten. ESMA hat zu den Auslagerungsbestimmungen der AIFMD vier Q&A veröffentlicht, die im Kapitel ESMA Q&A zu Artikel 20 AIFMD weiter unten erläutert werS. 192den. Die FMA hat ihre Rechtsansicht zur Vornahme und Dokumentation einer Due Diligence von Geschäftspartnern denen Aufgaben des AIFM übertragen werden in den FMA Mindeststandards für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence zusammengefasst.
Mit § 18 AIFMG wird dem AIFM, unter Einhaltung bestimmter Kriterien, die Übertragung seiner Aufgaben bzw Funktionen an dazu befugte Dritte ermöglicht. Wie im InvFG 2011 wird dem AIFM die Mögli...