Steuerberaterinformation 2024
42. Aufl. 2024
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S. 172Kapitel 4 Für Kapitalanleger und Sparer
4.1 Besteuerung von Kapitalvermögen im Privatvermögen
4001
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gem § 27 EStG Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (im wesentlichen Zinsen und Dividenden), aus realisierten Wertsteigerungen (dh Veräußerungsgewinne) und aus Derivaten.
4.1.1 Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (Zinsen, Dividenden)
Zinsen und Dividenden aus Kapitalvermögen, das von einer natürlichen Person gehalten wird, unterliegen seit der Kapitalertragsteuer (KESt) iHv 27,5% (davor 25%). Lediglich Zinserträge aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten werden weiterhin mit 25% KESt besteuert. Bei Dividenden aus österreichischen Aktien wird die KESt von der österreichischen ausschüttenden Gesellschaft einbehalten. Die KESt auf ausländische Dividenden und auf Zinserträge behält die österreichische depotführende Bank ein. Auf Basis der Auslands-KESt VO 2012 darf die österreichische depotführende Bank entrichtete ausländische Quellensteuern iHv 15% der ausländischen Dividendenerträge (unabhängig vom jeweiligen DBA und auch dann, wenn mit dem Quellenstaat kein DBA besteht) auf die KESt anrechnen.
Bei einer natürlichen Person ist – un...