Steuerberaterinformation 2024
42. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 139Kapitel 3f Unternehmensrechtliche Bilanzierung
3.6 Bilanzierung nach dem Unternehmensrecht (UGB)
3601
Die seit dem RÄG 2014 (BGBl I 22/2015) gültigen Kategorisierungen nach Größenklassen stellen sich wie folgt dar:
3.6.1 Allgemeines: Inkrafttreten, Größenklassen, Offenlegung
Einzelabschlüsse
1. Größenklassen
3602
Für Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) und die gleichgestellten GmbH & Co KGs sind folgende Größenklassen-Kriterien relevant:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kategorien | Bilanzsumme (€ in Mio) | Umsatzerlöse (€ in Mio) | Dienstnehmer |
Kleinst | bis 0,35 | bis 0,7 | bis 10 |
Klein | bis 5 | bis 10 | bis 50 |
Mittelgroß | bis 20 | bis 40 | bis 250 |
Groß | darüber | darüber | darüber |
„X-Large“ | 100 | 200 | darüber |
NEU
Im Wege einer Verordnung sollen mit Wirksamkeit ab die monetären Größenmerkmale Umsatz und Bilanzsumme um 25% angehoben werden. Das Größenmerkmal der Arbeitnehmeranzahl bleibt hingegen unverändert.
Die laufende Evaluierung der monetären Größenmerkmale wurde bereits 2014 im Rahmen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG 2014) vorgesehen. Demzufolge sollen die Schwellenwerte alle fünf Jahre angepasst werden, wobei für den Eintritt der Rechtsfolgen aufgrund geänderter Größenmerkmale bereits die erhöhten Schwellenwerte herangezogen werden können.
Durch die Valorisierung um...