Steuerberaterinformation 2024
42. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 12Kapitel 1 Für alle Steuerzahler
1.1 Die Einkommensteuer für natürliche Personen
1001
Ermittlung des Einkommens
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs 3 Z 1)
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 2)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs 3 Z 3)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs 3 Z 4)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 2 Abs 3 Z 5)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs 3 Z 6)
Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 3 Z 7)
Sonderausgaben (§ 18 EStG)
Außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG)
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (taxativ)
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (demonstrativ)
1002
Berechnung der Einkommensteuer (§ 33 Abs 1 EStG)
Durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II kam es zur Abschaffung der kalten Progression. Es wurde zudem normiert, dass die Steuertarife und weitere Steuergrenzbeträge jährlich im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate angepasst werden. Die im Jahr 2024 auszugleichende Inflation iSd § 33a Abs 3 EStG beträgt 9,9%. Mit der Inflationsanpassungsverordnung 2024 (BGBl II 251/2023) wurden die Beträge, die im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Drittel (6,6%) angepasst wurden, bereits kundgemacht. Mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024 (RV , 2217 BlgNR 27. GP) werden die Maßnahmen betreffend des „verbleibenden Dritt...