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AVR 2, April 2024, Seite 82

Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen

, 2024-0.082.306, BMF-AV 2024/28.

Der , 2021-0.401.077 , BMF-AV 2021/80, wird aufgehoben und durch diesen Erlass ersetzt (Änderungen kursiv).

(1) Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle oder der jeweils anwendbaren Rückerstattungsformulare).

(2) Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach dem jeweilig gültigen DBA vereinbart, dass [...] die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann. Eine Überprüfung der DBA-Entlastungsberechtigung in Bezug auf die jeweils betroffenen Einkünfte kann in diesen Fällen gegebenenfalls im Amtshilfeweg erfolgen.

(3) Eine Vereinbarung iSd Abs 2 wurde mit folgenden Staaten getroffen:

a)

Mexiko: Die Ansässigkeit kann auch mittels von der mexikanischen Steuerverwaltung ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nac...

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