GmbHG | GmbH-Gesetz
1. Aufl. 2014
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§ 10 SpaltG Besondere Zustimmungserfordernisse
Materialien
Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6.
Literatur
Fragner, Ausgewählte Fragen des Aufgriffsrechts, GesRZ 2009, 155; Obradovic, Anteilsübertragung bei nicht verhältniswahrender Abspaltung, GesRZ 2013, 270; Thöni, Rechtsfolgen fehlerhafter GmbH-Gesellschafterbeschlüsse (1998); Tichy, Einführung und Aufhebung von Vinkulierungsklauseln und statutarischen Aufgriffsrechten mittels Mehrheitsbeschlusses? RdW 1998, 55; Weismann, Übertragungsbeschränkungen bei GmbH-Geschäftsanteilen (2008).
Übersicht
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Rz | ||
I. | Allgemeines | |
II. | Anwendungsbereich | |
III. | Zustimmung des Anteilsinhabers (Abs 1) | |
IV. | Erhöhte Beschlussquoren (Abs 2) | |
V. | Beschränkte Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen (Abs 3) | |
VI. | Erteilen der Zustimmung (Abs 4) | |
VII. | Besonderheiten bei der Spaltung zur Aufnahme | |
VIII. | Nicht voll einbezahlte Geschäftsanteile |
I. Allgemeines
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§ 10 SpaltG normiert – parallel zu § 99 im Verschmelzungsrecht – dass in individuell eingeräumte Rechte von Anteilsinhabern nur dann eingegriffen werden darf, wenn sie der Spaltung ausdrücklich zustimmen oder ihnen im Gesellschaftsvertrag der aus der Spaltung hervorgehenden Gesellschaften gleichwertige Rechte gewährt werden. ...