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Über das übliche Ausmaß hinausgehendes Kontaktrecht
iFamZ 2022/77
In der Regel ist der Unterhaltsanspruch altersunabhängig um 10 % pro wöchentlichem Betreuungstag, an dem sich das Kind über das übliche Ausmaß des Kontaktrechts hinaus beim geldunterhaltspflichtigen Elternteil befindet, zu reduzieren; als üblich und damit unterhaltsneutral wird dabei ein Kontaktrechtstag pro Woche angesehen, für jeden weiteren Tag wird eine Minderung von 10 % des Geldunterhalts als angemessen S. 122erachtet. Nur solange die 80 Tage nicht erreicht werden, hat es bei der (ungeschmälerten) Anwendung der Prozentwertmethode zu bleiben.