BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer
Während der Anwartschaftsphase – Arbeitgeberbeiträge
Auf die einbezahlten Beiträge des Arbeitgebers entfallen für den Arbeitnehmer sämtliche Steuern und Abgaben (im Vergleich zu einer Auszahlung in der Form von Barlohn).
S. 135Sozialversicherungsbeiträge:
In Hinblick auf die Pensions- (10,25 %) und die Krankenversicherung (3,87 %) gilt das beim Arbeitgeber ausgeführte. Ebenso fallen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weg, welche grundsätzlich 3 % betragen. Es erfolgt eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei den Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung fallen also in Summe 17,12 % weg.
Wohnbauförderung:
Durch den Entfall der Beitragspflicht zur Wohnbauförderung fallen 0,50 % weg.
Arbeiterkammerumlage:
§ 61 Abs 2 Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) normiert die Beitragsgrundlage mit derjenigen, welche als Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung gilt. Da Beiträge in eine PK bzw bKV sozialversicherungspflichtig sind, führt dies zu einem Entfall der Beitragspflicht. Es fallen also wiederum 0,50 % weg.
Lohnsteuer:
Es entfällt die Lohnsteuerpflicht während der Anwartschaftsphase, da Beiträge in eine PK oder bKV gemäß § 26 Z 7 EStG nicht der Lohnsteuerpflicht u...