BPG I Betriebspensionsgesetz
1. Aufl. 2020
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aa) Leistungsrecht
Dieses regelt die grundsätzlichen Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber und der Pensionskasse bzw Versicherungsgesellschaft. Folgende Punkte haben verpflichtend in der arbeitsrechtlichen Grundlage enthalten zu sein:
Personenkreis, welcher in die PK bzw bKV einzubeziehen ist;
Art des Leistungsversprechens des Arbeitgebers in Hinblick auf Zahlung der Beiträge und daraus resultierender Leistungen (Beitrags- versus Leistungsorientierung);
Versorgungsfälle (Versicherungsfälle) aus der Pensionskasse bzw betrieblichen Kollektivversicherung und Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles.
Zusätzlich können vereinbart werden:
Wahlrechte der Begünstigten in Hinblick auf Wechsel innerhalb einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft im Fall einer Pensionskasse sowie etwaige Wahlrechte der Begünstigten zwischen PK und bKV bei Einbeziehung bzw während des Arbeitsverhältnisses;
S. 60Regelungen zu einseitigen Gestaltungsvorbehalten des Arbeitgebers bei Vorliegen schlechter wirtschaftlicher Gegebenheiten („Einstellen, Aussetzen und Einschränken der Beitragsleistungen“);
Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrages und Unverfallbarkeitsfrist b...